Kommunalaufsicht
Die Aufsicht über die Kommunen des Kreises Herford ist die Aufgabe des Landrats als untere staatliche Verwaltungsbehörde. Die Kommunalaufsicht führt die allgemeine und finanzielle Aufsicht über die neun kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Sie achtet darauf, dass die Städte und Gemeinden das geltende Recht beachten.
Der Schwerpunkt ihrer Aufgaben ist es:
- die Kommunen im Kreis Herford zu beraten,
- die kommunalen Haushalte und Jahresabschlüsse sowie bestimmte Rechtsgeschäfte mit finanziellen Auswirkungen (zum Beispiel Kreditgeschäfte, Beteiligungen) zu prüfen und
- allgemeine Beschwerden über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu bearbeiten.
Allgemeine Kommunalaufsicht
Die Kommunalaufsicht prüft insbesondere, ob die Kommunen sich an Recht und Gesetz halten, wenn sie ihre Aufgaben wahrnehmen.
Die Kommunalaufsicht kann dazu die Kommunen beraten, bevor diese in einer Sache tätig werden. Hierbei handelt es sich um die präventive Aufsicht.
Das kommunale Verfassungsrecht, die Gemeindeordnung (GO NRW) und die Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) geben der Kommunalaufsicht außerdem weitere Möglichkeiten zum Handeln. Hierbei handelt es sich um die repressive Aufsicht. Danach hat die Kommunalaufsicht unter anderem
- ein Informations- und Unterrichtungsrecht,
- ein Beanstandungs- und Aufhebungsrecht und
- ein Anordnungsrecht.
Typische Tätigkeiten der allgemeinen Aufsicht sind:
- Ratsbeschlüsse prüfen,
- öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, Satzungen und Einzelmaßnahmen genehmigen,
- Rechtsaufsichtsbeschwerden bearbeiten und
- allgemein beraten.
Finanzielle Kommunalaufsicht
Die finanzielle Kommunalaufsicht richtet ihr besonderes Augenmerk auf die Schwerpunkte Haushaltswirtschaft und wirtschaftliches Handeln der Kommunen und Zweckverbände.
Sie bearbeitet, bewertet, bestätigt oder genehmigt beispielsweise im Rahmen der Finanzaufsicht unter anderem folgende Sachverhalte:
- Haushalts- und Nachtragshaushaltssatzungen
- Haushaltssicherungskonzepte
- Jahres- und Gesamtabschlüsse
- kreditähnliche Rechtsgeschäfte
- Bürgschaften, Bestellungen von Sicherheiten zugunsten Dritter
- Bestellungen von Sicherheiten zugunsten Dritter
- Prüfberichte der Gemeindeprüfungsanstalt
- wirtschaftliche Betätigung der kreisangehörigen Kommunen
- Zweckverbandssatzungen
- Beschwerden und Anfragen zu haushaltsrechtlichen Angelegenheiten.
Gerade in Zeiten knapper finanzieller Ressourcen möchte die Aufsichtsbehörde die Kommunen möglichst frühzeitig auf eine entsprechende Haushaltskonsolidierung aufmerksam machen.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW stellt weitere Informationen zum Thema "Haushalte und Finanzen der Kommunen" für Sie bereit.