Informationsfreiheit: Auskunft erhalten
Beschreibung
Verwaltungen sind verpflichtet, Ihnen Auskünfte und Informationen zu geben.
Ihr Recht auf Information umfasst alle Informationen, die bei der Behörde vorhanden sind.
Welche Informationen werden nicht veröffentlicht?
Einige Informationen dürfen aus bestimmten Gründen nicht veröffentlicht werden. So dürfen Ihre persönlichen Daten nur mit Ihrem Einverständnis an andere Personen weitergegeben werden. Auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen geschützt bleiben. Dies gilt auch für Verwaltungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, die noch nicht abgeschlossen sind.
Welche Auskünfte im Einzelfall weitergegeben werden dürfen, wird geprüft, wenn Ihre Anfrage eingeht.
Verfahrensablauf
Sie können die Auskünfte mündlich, schriftlich oder elektronisch erfragen und erhalten. Außerdem können Sie Kopien erstellen lassen oder Unterlagen einsehen.
Wenn Sie selbst einen Antrag - zum Beispiel einen Bauantrag - gestellt haben, erhalten Sie Informationen zum Stand des Verfahrens bei der Stelle, die den Antrag bearbeitet.
Rechtsgrundlagen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Kosten/Gebühren
- Mündliche oder einfache schriftliche Auskunft: keine Gebühren
- Gebühr für eine umfassende schriftliche Auskunft: zwischen 10,00 und 500,00 Euro
- Einsehen von Unterlagen in einfachen Fällen: keine Gebühren
- Bei höherem Vorbereitungsaufwand: 10,00 bis 1.000,00 Euro
- Kopien und Ausdrucke: 0,10 Euro je DIN-A4-Kopie