Personalausweis
Beschreibung
Ab dem 16. Lebensjahr muss jeder Deutsche im Besitz eines gültigen Ausweispapieres sein. Für den Aufenthalt in Deutschland und im europäischen Ausland genügt ein Personalausweis. Die Bearbeitung dauert zwei bis drei Wochen. Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit sechs Jahre, danach zehn Jahre.
- Wenn der Ausweis kurzfristig benötigt wird, kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden. Er ist drei Monate gültig.
- Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden. (Gilt auch für Kinder und Jugendliche)
In besonderen Fällen kann eine Person von der (Personal-) Ausweispflicht befreit werden. Die Voraussetzungen hierfür sind in § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz geregelt
Dieser Link gilt nur für die Hansestadt Herford! Personalausweis beantragen
Weitere Informationen
Vorläufiger Personalausweis
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Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Gleichzeitig müssen Sie den "normalen" Personalausweis beantragen, Sie benötigen also alle unten beschriebenen Unterlagen.
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Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist, oder
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Ihren Kinderausweis oder
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Ihren Reisepass
Verlust des Personalausweises
Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Bürgerbüro oder Ihrer Bürgerberatung in Verbindung.
Gebühren
Personalausweis Gebühren ab dem 01.11.2010
Die Kosten für den neuen Ausweis betragen 37,00 € (bei unter 24-jährigen 22,80 €).
Wie bisher sind die Personalausweise 10 Jahre gültig (bei unter 24-jährigen 6 Jahre).
Vorläufiger Personalausweis
Die Kosten für den vorläufigen Personalausweis betragen 10,00 €