Service-Büro
Das Servicebüro des Kreises Herford ist Ihre erste Anlaufstelle für unterschiedlichste Verwaltungsfragen.
Mit unserem Service möchten wir Ihnen
- die Suche nach der richtigen Ansprechperson erleichtern,
- eine kompetente Beratung zu den verschiedenen Aufgaben einer Kreisverwaltung bieten und
- Warte- und Wegezeiten ersparen.
Unser Serviceangebot
Unser Serviceangebot umfasst die Vermittlung der unter der Zentralen Rufnummer des Kreises Herford eingehenden Anrufe an die zuständigen Ansprechpersonen im Haus. Gleichzeitig bieten wir Ihnen vor Ort eine Orientierung und helfen Ihnen, die richtige Stelle in den verschiedenen Ämtern und Abteilungen zu erreichen.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen für folgende Fragen und Anliegen zur Verfügung und beraten Sie zu folgenden Themen:
Allgemeine Themen
- Formularservice
Kinder – Jugend
Schule – Bildung – Beruf
Sicherheit – Ordnung
- elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ausgeben
- Aufnahme von Anträgen auf Erteilung/Verlängerung/Übertragung von Aufenthaltstiteln
- Verpflichtungserklärungen
Soziales
- Anträge auf Elterngeld annehmen und überprüfen
- Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) annehmen und überprüfen
Straßenverkehr
- Führerscheine nach Erteilung eines Fahrverbotes entgegennehmen
(aufgrund rechtskräftig gewordener Bußgeldbescheide der Kreise Herford, Minden-Lübbecke, Lippe, Höxter, Gütersloh, Paderborn und der Städte Herford, Bielefeld und Gütersloh)
Wir melden Fahrzeuge mit Herforder oder auswärtigem Kennzeichen ab. Bringen Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein und die Kennzeichenschilder mit. Fahrzeuge, bei denen ein Teil der Fahrzeugpapiere oder ein beziehungsweise beide Kennzeichen abhandengekommen sind, meldet weiterhin nur das Straßenverkehrsamt Kirchlengern ab, ebenso Fahrzeuge, die mit einem Verwertungsnachweis/Verschrottungsnachweis abgemeldet werden sollen.
Wir ändern die Anschrift in Ihren Fahrzeugpapieren nach einem Umzug innerhalb des Kreises Herford. Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein Personalausweis der Halterin/des Halters Reisepass mit Aufenthaltstitel, wenn Sie ausländische Fahrzeughalterin/ausländischer Fahrzeughalter sind
Umwelt – Tiere
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!