Mahnung
Haben Sie vergessen, fällige Beträge rechtzeitig zu überweisen? In diesem Fall wird der offene Betrag von der Zahlungsabwicklung des Kreises Herford - oft auch „Kreiskasse“ genannt - angemahnt.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen die Kosten für diese Mahnung zu berechnen. Bedenken Sie, dass neben der Mahngebühr auch Säumniszuschläge anfallen können.
Wenn Sie Zahlungstermine nicht beachten, entstehen Ihnen also zusätzliche Kosten. Daher überweisen Sie bei Erhalt einer Mahnung die fälligen Beträge möglichst sofort.
Sie haben Fragen?
Bei Fragen zur Zahlung können Sie sich jederzeit an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zahlungsabwicklung wenden.
Bei inhaltlichen Fragen beispielsweise zum Zahlungsgrund und bei Einwendungen gegen die Zahlungsverpflichtung können Sie die jeweilige Fachabteilung wie zum Beispiel das Straßenverkehrsamt oder das Schulamt kontaktieren. Diese kann Ihnen dann nähere Auskünfte geben. Die Kontaktdaten können Sie dem Schreiben entnehmen, mit dem Sie zur Zahlung aufgefordert worden sind.
Hinweis
Bei Rückfragen geben Sie bitte immer das Kassenzeichen an. Dieses können Sie der Mahnung entnehmen.
Fristen
Für die Bezahlung der Hauptforderung plus Mahngebühr und Säumniszuschlag haben Sie — wie in der Mahnung beschrieben — eine Frist von einer Woche nachdem Sie die Mahnung erhalten haben.
Wenn Sie den Betrag nicht bezahlen, werden weitere Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Es entstehen Ihnen hierdurch weitere Kosten. Durch eine pünktliche Zahlung können Sie sich viel Ärger und Geld ersparen.
Rechtsgrundlagen
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW
- Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW
Kosten
- Bei einer Forderung bis 50,00 Euro: Mahngebühr 6,00 Euro
- Bei Forderungen von über 50,00 Euro: Mahngebühr und zusätzlich 1 % vom Mehrbetrag
Wenn neben den Mahngebühren auch Säumniszuschläge für Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Abgabenordnung oder für Gebühren nach dem Gebührengesetz NRW erhoben werden, beträgt die Mahngebühr höchstens 52,00 Euro.
Die Höhe der Säumniszuschläge beträgt je angefangenem Monat der Säumnis 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Forderung.
Für privatrechtliche Forderungen gilt, dass Sie die Kosten für den Mahnbescheid tragen, der von uns beim Amtsgericht Hagen beantragt werden muss.