Haushalt und Jahresabschluss
Der Haushalt ist die Grundlage für alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des Kreises. Er dient dazu, den Finanzbedarf festzustellen und zu decken, um öffentliche Aufgaben zu erfüllen.
Der Haushalt wird für jedes Haushaltsjahr festgesetzt und muss ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag aller Erträge die Höhe des Gesamtbetrages aller Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Die Haushaltssatzung wird vom Kreistag beschlossen.
Sind Haushaltssatzung und Haushaltsplan beschlossen, erfolgt im Haushaltsjahr die Haushaltsbewirtschaftung. Die Fachämter verfügen über ihre im Haushaltsplan festgesetzten Haushaltsmittel. Die Vorgänge der Bewirtschaftung wickelt die Finanzbuchhaltung ab.
Zum Abschluss eines Haushaltsjahres wird der Jahresabschluss aufgestellt, der das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachweist. Er beachtet die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und vermittelt die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.
Der Jahresabschluss besteht aus:
- der Ergebnisrechnung,
- der Finanzrechnung,
- den Teilrechnungen,
- der Bilanz und
- dem Anhang inklusive Lagebericht.
Zuletzt prüft das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss.
Rechtsgrundlagen
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW)
- Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)